Zur Abgabe einer Steuerklärung sind alle Freiberufler und selbständige Unternehmer verpflichtet.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie:
- Mehr als 410 EUR zusätzliche Einkünfte zu ihrem Gehalt p.a. verdienen
- Als Paar nach Steuerklasse III/V oder IV/IV mit Faktor veranlagt werden
- Mehr als einen Arbeitgeber im Jahr haben
- Steuerfreie Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) von mehr als 410 EUR im Jahr erhalten oder
- Geschieden wurden und im gleichen Jahr wieder geheiratet haben
- Neben den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit noch weitere Einkünfte beziehen, zB. Vermietungseinkünfte haben