Sie planen in den nächsten 3 Jahren eine oder mehrere Investitionen bis zu max. 400.000 EUR und suchen einen Weg, der die Finanzierung dieser unterstützt? Dann ist eventuell der Investitionsabzugsbetrag mit der späteren Sonderabschreibung im Zeitpunkt der Investition ein Weg dorthin.
Diese steuerliche Gestaltungsmöglichkeit richtet sich vor allem an kleine mittelständische Unternehmen (KMU) und Selbständige / Freiberufler, deren Gewinn im Jahr der Inanspruchnahme des IAB nicht höher als 200.000 EUR ist.
Bei der Investition muss es sich um bewegliche Wirtschaftsgüter (zB. PKW, PCs, TK Anlage, Büromöbel etc.) handeln, die ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt oder vermietet werden.
Im Jahr der Inanspruchnahme mindert der IAB den Gewinn und somit die zu zahlenden Steuern.
Im Jahr der Investition ist der IAB dem Gewinn wieder hinzuzurechnen und zu versteuern. In dem Moment endet die Steuerstundung und der Liquiditätsabfluss für die Steuerzahlung findet statt. Diese Ergebniserhöhung kann um Sonderabschreibungen von bis zu 20% abgemildert werden.
Folgendes Beispiel soll die Funktionsweise des IAB und der Sonder-AfA besser darstellen. Wenn sie Fragen hierzu haben, kommen sie gerne auf mich zu.
Jahr 1 | Jahr 2 | Jahr 3 | Jahr 4 | ||
Gewinn | in EUR | 150.000 | 100.000 | 100.000 | 100.000 |
Steuern ohne IAB | 30% | 45.000 | 30.000 | 30.000 | 30.000 |
geplante Investition | in EUR | 200.000 | |||
Investition getätigt | in EUR | -200.000 | |||
IAB | 50% | -100.000 | 100.000 | ||
Gewinn nach IAB | in EUR | 50.000 | 200.000 | ||
Steuern mit IAB | 30% | 15.000 | 60.000 | ||
Steuer“ersparnis“ / Steuerstundung | in EUR | 30.000 | -30.000 |