Haben sie die steuerliche Begünstigung der Alters-Vorsorgeaufwendungen (u.a. Rürup-Rente) max. ausgeschöpft?

Altersvorsorgeaufwendungen können als Sonderausgaben steuerlich jährlich berücksichtigt werden. Es gibt eine jährliche max. Fördergrenze bei den Vorsorgeaufwendungen. 2021 liegt diese bei 25.787 EUR, wovon das Finanzamt 92% (23.724 EUR) anerkennt. Für Ehepaare gilt die doppelte Summe. Der absetzbare Teil steigt bis 2025 auf 100 % an. 

Altersvorsorgeaufwendungen sind u.a. Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (AN und AG Anteil), Beiträge in berufsständige Versorgungseinrichtungen oder aber die Rürup Rentenversicherung. 

Für Selbstständige ist die Rürup-Rentenversicherung die einzige staatlich geförderte Altersvorsorge.  

Für Freiberufler und Selbstständige, die meist erst im Spätherbst überblicken können, ob sie mit einem hohem oder eher niedrigen Jahresgewinn rechnen können, ist die Einzahlung in einen Rürup-Vertrag am Jahresende eine wichtige Möglichkeit, etwas für die eigene Altersvorsorge zu tun und gleichzeitig Steuern zu sparen. Besserverdiener profitieren vom Sonderausgabenabzug am meisten. 

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