Sicherung der vollen Riester-Zulage?

Der Staat fördert private Altersvorsorge u.a. mit sog. Riesterverträgen (Rentenversicherung, Fondsparplan, Banksparplan). 

Die Förderung besteht aus einer Grundzulage von 175 EUR p.a. sowie für nach 2008 geborene Kinder je 300 EUR p.a.  

Kinder werden nur so lange begünstigend berücksichtigt, wie Anspruch auf Kindergeld besteht. 

Voraussetzung für diese Zulagen ist, dass der Versicherungsnehmer ausreichend Eigenbeiträge in die Riesterverträge geleistet hat. 

Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos (kann aus der Jahresmeldung zur Sozialversicherung entnommen werden), jedoch max. 2.100 EUR als Eigenbeitrag geleistet werden. Wenn dies nicht erfolgt, werden die Förderungen anteilig gekürzt. 

Wer mehr als 52.500 EUR p.a. verdient muss einen Eigenanteil iHv. 2.100 EUR leisten, um sich die vollen Zulagen zu sichern. 

Insbesondere bei Jobwechseln, Gehaltserhöhungen ist der Eigenanteil zu überprüfen, damit die volle Höhe der staatlichen Förderung gewährleistet ist. Es sollte der Riester-Anbieter in diesem Fall kontaktiert werden, damit die neuen Beiträge berechnet werden können. Die Nachzahlung kann bis zum Ende des laufenden Jahres noch erfolgen. 

Weiterhin sollte dem Riestervertragsanbieter mitgeteilt werden, wenn ein Kind geboren wurde, so dass für dieses Kind ebenso die Zulage erhalten wird. 

Im Rahmen der Einkommensteuer ist die Anlage AV auszufüllen, da sich ggfs. die Berücksichtigung der Riesterbeiträge als Sonderausgaben (bis max. 2.100 EUR) steuerlich günstiger auswirken als die Zulagen. Kommen sie hier gerne auf mich zu. 

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