Sparen sie bis zu TEUR 40 Steuern bei der Durchführung von energetischen Maßnahmen an einer 10 Jahre alten Bestandsimmobilie!

Der Staat fördert diese Maßnahmen seit 2020 auf Antrag mit bis zu 40.000 EUR über einen Zeitraum von 3 Jahren durch direkten Abzug von der tariflichen Einkommensteuer 

1. Jahr 7% der Aufwendungen, jedoch max. 14.000 EUR

2. Jahr 6% der Aufwendungen, jedoch max. 12.000 EUR

3. Jahr 6% der Aufwendungen, jedoch max. 12.000 EUR

Energetische Maßnahmen sind: 

  • Wärmedämmung von Wänden / Dachflächen / Geschossdecken 
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren / Heizungsanlage / Lüftungsanlage 
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen (mind. 2 Jahre alt) 

Voraussetzung sind: 

  • selbst genutzte Immobilie 
  • die älter als 10 Jahre ist 
  • Maßnahmen sind von einem Fachunternehmen auszuführen,  
  • die diese Maßnahmen sind von diesem nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster zu bescheinigen 

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