Der Staat fördert diese Maßnahmen seit 2020 auf Antrag mit bis zu 40.000 EUR über einen Zeitraum von 3 Jahren durch direkten Abzug von der tariflichen Einkommensteuer.
1. Jahr 7% der Aufwendungen, jedoch max. 14.000 EUR
2. Jahr 6% der Aufwendungen, jedoch max. 12.000 EUR
3. Jahr 6% der Aufwendungen, jedoch max. 12.000 EUR
Energetische Maßnahmen sind:
- Wärmedämmung von Wänden / Dachflächen / Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren / Heizungsanlage / Lüftungsanlage
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen (mind. 2 Jahre alt)
Voraussetzung sind:
- selbst genutzte Immobilie,
- die älter als 10 Jahre ist
- Maßnahmen sind von einem Fachunternehmen auszuführen,
- die diese Maßnahmen sind von diesem nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster zu bescheinigen