Kosten für einen PKW – Abzug als Betriebsausgabe?

Ob und inwieweit die Kosten für einen PKW als Betriebsausgabe abnutzbar sind, ist abhängig von dem betrieblichen Nutzungsanteil und ist einzeln zu prüfen: 

 

Nutzung PKW*) <10% >10% < 50% >50%
Art des Vermögens notwendiges Privatvermögen gewillkürtes Betriebsvermögen notwendiges Betriebsvermögen
PKW Betriebsausgaben Reisekostenabrechnung bei betrieblich veranlassten Fahrten**) 100% 100%
Ermittlungsmethode Privatnutzung

Entnahme / Betriebseinnahme

n/a Fahrtenbuch*) /

repräsentative Aufzeichnungen über 3 Monate*)

Fahrtenbuch*) oder

1% Regelung

Ertragsteuerlicher Effekt Aufwendungen in Höhe der abgerechneten PKW-Kosten anteilige Betriebskosten*) Fahrtenbuch: anteilige Betriebskosten

1% Regelung: kommt drauf an

*) Anteil privat gefahrene km vs. gesamt-km

**) entweder 0,30 EUR/km oder in Höhe der tatsächlichen PKW-Kosten / km (genaue Aufzeichnungen sind notwendig – Jahres-km-Leistung & Nachweis über alle PKW-Kosten)

Die betriebliche Nutzung ist über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten glaubhaft zu machen. Dies kann in jeder geeigneten Form erfolgen, z.B. Eintragungen in Terminkalendern, Abrechnung gefahrener km gegenüber Auftraggebern, Reisekostenaufstellungen oder evtl. ein Fahrtenbuch (siehe BMF Schreiben vom 07.07.2006 [IV B2-S 2177 – 44/06/IV A5-S 7206-7/06, BStBl I, 2006, 446]). 

Kosten für den PKW sind: Benzin, Steuern, Versicherung, Abschreibung, Leasingraten, Reparaturen, Finanzierungskosten, Park- und Mautkosten. 

Die laufenden Kosten des PKWs werden zunächst zu 100% als Betriebsausgabe erfasst und sofern man zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist, auch die Vorsteuer gezogen.  

Die 100%igen Ausgaben werden jedoch, um den privat genutzten Anteil korrigiert und als Entnahme gewinnerhöhend erfasst. 

Der privat genutzte Anteil wird je nach gewählter Ermittlungsmethode unterschiedlich ermittelt. 

1) Fahrtenbuch: Anteil der privat gefahrenen km / Gesamt-km = % Anteil Privatnutzung 

z.B. 6.000 km privat gefahrene km / 10.000 km Gesamtfahrleistung = 60% iger Privatanteil 

Bei 5.000 EUR Kosten des PKW p.a. sind in der Gewinnermittlung 3.000 EUR als Entnahme zzgl. USt gewinnerhöhend hinzuzurechnen. Die PKW-Kosten wirken sich in Höhe von 2.000 EUR als Betriebsausgabe aus. 

2) 1% Regelung: 1% vom Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des PKWs sind monatlich als Entnahme zzgl. USt und somit gewinnerhöhend zu erfassen. 

z.B. der Bruttolistenpreis beträgt 35.000 EUR. Entnahme für Privatnutzung iHv. 1% von 35.000 EUR = 350 EUR p. Monat / 4.200 EUR p.a. zzgl. USt  

Bei jährlichen PKW-Kosten (netto) in Höhe von 6.000 EUR wirken sich die KfZ Kosten iHv. 1.200 EUR (netto) ergebnismindernd aus. 

Wann sollte ein Fahrtenbuch geführt werden? 

  • wenn der Bruttolistenpreis des gekauften Fahrzeugs hoch ist 
  • wenn das Fahrzeug überwiegend geschäftlich und nur wenig privat genutzt wird 
  • die jährliche Fahrleistung gering und die laufenden Kosten ebenso entsprechend gering sind 
  • es sich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt 
  • das Fahrzeug schon älter und vollständig abgeschrieben ist 

Ob die 1% Regelung oder die Fahrtenbuchmethode steuerlich für sie günstiger ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Für den Einzelfall ist dies zu prüfen. Kommen sie gerne bei Fragen hier auf mich zu. 

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